infos über das spenden

Zuwendungsbestätigung:

Bei einem Betrag bis zu 200,00 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Spendenquittung und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Bei Spenden über 200,00 Euro wird von den Finanzämtern eine gesonderte Zuwendungsbestätigung verlangt. Diese stellen wir Ihnen gerne zeitnah aus. Vermerken Sie gut leserlich Ihre genauen Adressdaten! Selbstverständlich stellen wir Ihnen auf Wunsch auch Zuwendungsbestätigungen unter 200,00 Euro aus.

 

Zuwendungsbestätigung:
Wir versenden die Zuwendungsbestätigungen ad hoc.  Sollte Ihnen ein Nachweis fehlen, rufen Sie uns an - wir kümmern uns darum.

 

Gemeinnützig anerkannt:

Neurologisch erkrankte Kinder Mannheim e.V.  ist  beim Finanzamt Mannheim als gemeinnützig anerkannt und darf Zuwendungsbescheinigungen ausstellen.

 

Freistellungsbescheid:

Der Freistellungsbescheid des Finanzamtes Mannheim liegt vor und kann auf Wunsch in Kopie zugesandt werden.

News 2024

Juni 2024

JETZT heißt es: DAUMEN DRÜCKEN! Die Bewerbung für helfende Hände ist verschickt!

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Lektüre
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Presse

🦋🐞💖Rettet die ambulante Versorgung! Therapiefreiheit #gesundheitswesenimfreienfall  #regress    JETZT SPENDEN! https://www.wecanhelp.de/gesundheitistkeinbusiness  https://www.betterplace.org/de/projects/127786-gesundheit-ist-kein-business-gesundheit-daseinsvorsorge


TRANSPARENZ
Wir sind bereits seit 2019 der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und stets aktuell zu halten. Wir finden weiterlesen



 

 

 

zur Autorenwebsite von Dr. med. Samina Shazi-König
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